Bürgerbeteiligung

wird zum Weyarner Grundgesetz

Die Gemeinde Weyarn ist in den Jahren 1993 bis 2014 einen ganz eigenen Weg der Bürgerbeteiligung gegangen, der überregional anerkannt und mit zahlreichen Auszeichnungen prämiert wurde.
Ausgangspunkt dieser Entwicklung war die Teilnahme am bayerischen Dorferneuerungsprogramm. Für dieses umfassende Förderprogramm ist die Mitwirkung der Bürger bei der Dorfgestaltung Bedingung. In Bürgerwerkstätten, Ortschaftsversammlungen und Arbeitskreis-Sitzungen wurde unter Anleitung eines „Dorfplaners“ in vier Jahren ein Dorf- und Gemeindeentwicklungsplan erarbeitet, das „Hausaufgabenheft für die nächsten zehn Jahre in der Gemeindeentwicklung“.

Lokale Demokratiebilanz der Gemeinde Weyarn 2003 – Auswertung

Bürgerbefragung   –   Jugendbefragung

Der nächste Schritt zur institutionalisierten Bürgerbeteiligung war die im Jahr 2008 vom Gemeinderat einstimmig erlassene „Satzung zur Weiterführung der Bürgerbeteiligung in der Gemeinde Weyarn“.
Sie fixiert die zwei Säulen der Entscheidungsfindung: der herkömmliche Entscheidungsprozess über den gewählten Gemeinderat wird ergänzt durch die Bürgerbeteiligung. Dafür sieht die Satzung eine klare Organisationsstruktur mit festen Regeln vor:

Grafik von Herbert Klee über die Bürgerbeteiligung in Weyrn

Die zwei Säulen der Entscheidungsfindung: Der herkömmliche Entscheidungsprozess über den gewählten Gemeinderat wird ergänzt durch die Bürgerbeteiligung

  • Die Bürger-Arbeitskreise gründen sich autonom, sie tagen öffentlich, dokumentieren ihre Tätigkeiten und beraten ihre Projekte regelmäßig im Steuerungsgremium. Sie haben ein Recht auf ein jährliches Budget und auf Weiterbildung sowie externe Beratung. Derzeit gibt es 13 Arbeitskreise.
  • Das Steuerungsgremium besteht aus gewählten sowie von den Arbeitskreisen bestimmten Mitgliedern, es tagt vierteljährlich und öffentlich und fungiert als Koordinationsinstanz der Arbeitskreise. Im Steuerungsgremium werden die Planungs­ergebnisse der Arbeitskreise besprochen. Ebenso wie deren Budgetanforderungen werden sie anschließend dem Gemeinderat als Beschlussvorlagen vorgelegt.
  • Das Mitmachamt, eine direkt dem Bürgermeister unterstellte, hauptamtliche Koordinationsstelle innerhalb der Bürgerbeteiligung, ist Informations-Drehscheibe zwischen Gemeinderat, Verwaltung, Arbeitskreisen und Steuerungsgremium. Auch die jährliche Budgetanmeldung der Arbeitskreise und dessen Verwaltung erfolgen durch das Mitmachamt.

 

Unsere Gemeinde Weyarn – sind wir immer noch auf dem richtigen Weg?

Ergebnisse der Bürgerbefragung 2012

Insgesamt wurden 664 Fragebögen ausgefüllt zurückgegeben. Dies entspricht einem Rücklauf von 26%.