Der Weyarner Weg der Bürgerbeteiligung

Die Bürgerbeteiligungssatzung

Bürgerbeteiligung wird in Weyarn nicht nur punktuell praktiziert, sondern sie ist ein allgemeines Gestaltungsprinzip in der örtlichen Kommunalpolitik. Voraussetzung und Gewähr dafür ist die „Satzung zur Weiterführung der Bürgerbeteiligung (Bürgerbeteiligungssatzung)“, die am 31. Juli 2013 einstimmig vom Gemeinderat beschlossen wurde.

Warum eine Satzung?

Erste Überlegungen für eine Bürgerbeteiligungssatzung wurden bereits 2006 angestellt. Der damalige Bürgermeister Michael Pelzer, eine Handvoll Gemeinderäte und einige Arbeitskreismitglieder suchten nach einem Weg, um die aktive Bürgerbeteiligung und Gemeindeentwicklungsplanung auch nach dem Auslaufen des staatlichen Förderprogramms „Dorferneuerung“ fortzuführen und dauerhaft zu sichern. Sie waren überzeugt, dass die aktive Mitwirkung der Bürger entscheidend für die erfolgreiche Dorfentwicklung in den letzten Jahren gewesen war und wollten „den Prozess der Bürgerbeteiligung zum Nutzen der Gemeinde Weyarn und ihrer Bürger auch in Zukunft […] ermöglichen“.

Was ist daran so besonders?

Das Besondere an der Satzung ist, dass sie die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger auf allen kommunalen Handlungsfeldern ermöglicht, „insbesondere bei

  • der Optimierung der Infrastruktur in der Gemeinde
  • der Stärkung von Wirtschaft und Landwirtschaft
  • der Verbesserung der Umweltbedingungen
  • wirtschaftlicherem und nachhaltigerem Handeln“.

Bürgerbeteiligung in Weyarn ist damit kein „von oben“ gesteuertes Beteiligungsformat bei ausgesuchten Themen oder zeitlich befristeten Projekten – das berüchtigte „Feigenblatt“ –, sondern sie ist ein dauerhaft etablierter Prozess. Die letztinstanzliche Entscheidungskompetenz des Gemeinderats steht dabei außer Frage.

Was steht in der Satzung?

Für eine erfolgreiche Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger braucht es eine klare Organisationsstruktur und feste Regeln. Diese sind in der Satzung festgelegt und sollen hier kurz vorgestellt werden.

Ganz zentral ist die regelmäßige Überprüfung der gemeindlichen Leitziele und Leitbilder, wie sie derzeit erfolgt. Eigentlich sollte der Leitbild-Prozess bereits abgeschlossen sein, aber wegen der Coronapandemie musste die abschließende Strategieklausur von Gemeinderat und Steuerungsgremium verschoben werden und der darauffolgende Beschluss des Leitbilds durch den Gemeinderat steht ebenfalls noch aus.

Bürgerbeteiligung: Entscheidungsfindung in Weyarn

Bürgerbeteiligung: Entscheidungsfindung in Weyarn

Die Satzung sieht zudem vor, dass Bürgerinnen und Bürger vonseiten der Gemeinde projekt- oder themenbezogen zur aktiven Mitarbeit aufgefordert werden und daraus Bürger-Arbeitskreise entstehen.

Die Arbeitskreise gründen sich autonom und können ein jährliches Budget zur Erfüllung ihrer Aufgaben beantragen. Jeder Arbeitskreis ist im Steuerungsgremium vertreten, in dem auch die Planungen der Arbeitskreise besprochen und aufeinander abgestimmt werden.

Das Steuerungsgremium besteht aus acht Mitgliedern, die alle sechs Jahre in einer Bürgerversammlung gewählt werden. Dazu kommen die Vertreter der Arbeitskreise sowie der Bürgermeister – alle mit Stimmrecht – und das Mitmachamt ohne Stimmrecht. Das Steuerungsgremium koordiniert die Projekte der Arbeitskreise, beschließt die Budgets und legt dem Gemeinderat Beschlussvorschläge zur Entscheidung vor. Wie die Arbeitskreise tagt es öffentlich.

Die Koordinationsstelle (Mitmachamt) ist die direkt dem Bürger­meis­ter unterstellte Anlaufstelle für alle Fragen in Bezug auf Bürgerbeteiligung und Informations-Drehscheibe zwischen Gemeinderat, Verwaltung, Arbeitskreisen und Steuerungsgremium. Auch die Budgetanmeldung und dessen Verwaltung erfolgen durch das Mitmachamt.

Die Satzung fixiert die zwei Säulen der Entscheidungsfindung: Der herkömmliche Weg über Politik und Verwaltung wird ergänzt durch die Bürgerbeteiligung – nach dem Motto „Gemeinsam geht es besser!“ Sie soll dazu beitragen, dass „Eigenverantwortung gestärkt wird, das Gemeinwohl im Vordergrund steht und das Subsidiaritätsprinzip der Bayerischen Verfassung gestärkt wird“.

Kein geringer Anspruch! In den vergangenen Jahren hat sich die Bürgerbeteiligungssatzung jedenfalls bewährt.