Weyarner Rathaus Serviceportal

Meldeamt

Einfache Melderegisterauskunft

(Die Gebühr für die Online-Auskunft beträgt 8,00 Euro)

Worum geht’s?

Wenn Sie Auskunft zu einer anderen Person benötigen, können Sie folgende Angaben erfragen:
Familienname, Vorname mit Kennzeichnung Rufname, Doktorgrad, derzeitige Anschrift und sofern die Person verstorben ist, die Tatsache.

Was wird benötigt?

Für die Abfrage werden folgende Angaben benötigt:

  • Grunddaten der Person (Name und Vorname) und entweder das Geschlecht und das Geburtsdatum oder die letzte bekannte Anschrift (Straße, Hausnummer, Ort und Postleitzahl).

Die Daten dürfen nicht für Zwecke der Werbung oder Adresshandel verwendet werden. Dies müssen Sie bestätigen.
Werden die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet, ist auch dies anzugeben.

Hinweis

Die Beantragung einer erweiterten Auskunft ist online nicht möglich.
Wenn Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft benötigen setzen Sie sich bitte mit der Gemeinde Weyarn vorab telefonisch (08020-1887/17 oder 18) in Verbindung.

Führungszeugnis

(Die Gebühr beträgt 13,00 Euro)

Bitte erkundigen Sie sich vorab welches Führungszeugnis Sie benötigen. Es gibt verschiedene Arten (das einfache Führungszeugnis, das erweiterte Führungszeugnis, das behördliche Führungszeugnis).
Über das Rathausserviceportal können Sie hier nur das einfache Führungszeugnis beantragen.

Wenn Sie ein behördliches oder ein erweitertes benötigen, können Sie dieses direkt beim Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen (nur möglich, wenn Sie einen gültigen Personalausweis haben).
(https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=811E42700F6EE1F57BDB)

Ist eine Beantragung online nicht möglich, können Sie das Führungszeugnis persönlich in der Gemeinde Weyarn beantragen.
Vereinbaren Sie dazu einfach online oder telefonisch unter der 08020/1887-17 o. -18 einen Termin.

Antrag auf einfache/erweiterte Meldebescheinigung

(Die Gebühr für eine Bescheinigung beträgt 5,00 Euro)

Worum geht’s?

Folgende Bescheinigungen können online beantragt werden:

  • Einfache Meldebescheinigung 
    Die einfache Meldebescheinigung enthält immer Ihren Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
  • Erweiterte Meldebescheinigung
    Es wird sozusagen die einfache Meldebescheinigung um weitere Daten ergänzt. Sie können eigenständig auswählen welche Angaben die erweiterte Meldebescheinigung noch enthalten soll (z.B. Religion, Staatsangehörigkeit, Daten zu minderjährigen Kindern usw.)

Hinweis:

Bitte prüfen Sie vorab welche Meldebescheinigung Sie benötigen!
Ist eine einfache ausreichend?
Wenn nein, welche Angaben muss die erweiterte Meldebescheinigung zusätzlich aufweisen?

Was wird benötigt?

Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden. Zusätzlich bei einer erweiterten Meldebescheinigung müssen die zusätzlichen Daten ausgewählt werden.


Meldebescheinigung für den Rentenversicherungsträger

>>HIER<< können Sie eine Meldebescheinigung für den Rentenversicherungsträger online beantragen.

Diese Meldebescheinigung ist für Rentenversicherungsangelegenheiten gebührenfrei und wird für Personen ausgestellt, die im Zuständigkeitsbereich derzeit gemeldet, verzogen oder verstorben sind.
Für die gebührenfreie Ausstellung ist ein Nachweis erforderlich (z.B. Schreiben des Rentenversicherungsträgers). Den Nachweis können Sie im Online-Antrag hochladen. Für weitere Fragen bitte gerne anrufen.

Zuzug von einer Gemeinde außerhalb nach Weyarn

(Es entstehen keine Kosten)

Hinweis:

Grundsätzlich muss die Anmeldung persönlich vorgenommen werden. Beantragen Sie daher entweder online oder telefonisch (08020/1887-17 o. -18) einen Termin.

Das untenstehende Formular vorab auszufüllen, ist nur notwendig bzw. sinnvoll, wenn Sie nicht persönlich vorbeikommen können und für die Anmeldung eine Dritte Person bevollmächtigt haben.

Folgendes ist dann zu beachten:
Es müssen die vollständigen Daten der zuziehenden Person(en) eingegeben werden. Danach wird ein PDF-Formular erzeugt, welches Sie dann unterschreiben müssen. Das unterschriebene Formular ist dann durch die Dritte Person zusammen mit der formlosen Vollmacht und nach vorheriger Terminvereinbarung vorzulegen.

Zu jedem Termin sind folgende Dokumente mitzubringen:

Frist: Nach dem Einzug haben Sie zwei Wochen Zeit für die Anmeldung.

Umzug innerhalb der Gemeinde

(Es entstehen keine Kosten)

Hinweis:

Grundsätzlich muss die Anmeldung persönlich vorgenommen werden. Beantragen Sie daher entweder online oder telefonisch (08020/1887-17 o. -18) einen Termin.

Das nachfolgende Formular vorab auszufüllen, ist nur notwendig bzw. sinnvoll, wenn Sie nicht persönlich vorbeikommen können und für die Anmeldung eine Dritte Person bevollmächtigt haben.
Folgendes ist dann zu beachten:
Es müssen die vollständigen Daten der umziehenden Person(en) eingegeben werden. Danach wird ein PDF-Formular erzeugt, welches Sie dann unterschreiben müssen. Das unterschriebene Formular ist dann durch die Dritte Person zusammen mit der formlosen Vollmacht und nach vorheriger Terminvereinbarung vorzulegen.

Zu jedem Termin sind folgende Dokumente mitzubringen:

Frist: Nach dem Einzug haben Sie zwei Wochen Zeit für die Anmeldung.

Anmeldung einer Nebenwohnung

(Es entstehen keine Kosten)

Hinweis:

Grundsätzlich muss die Anmeldung der Nebenwohnung persönlich vorgenommen werden.
Beantragen Sie daher entweder online oder telefonisch (08020/1887-17 o. -18) einen Termin.

Dieses Formular vorab auszufüllen, ist nur notwendig bzw. sinnvoll, wenn Sie nicht persönlich vorbeikommen können und für die Anmeldung der Nebenwohnung eine Dritte Person bevollmächtigt haben:

Folgendes ist dann zu beachten:
Es müssen die vollständigen Daten der zuziehenden Person(en) eingegeben werden. Danach wird ein PDF-Formular erzeugt, welches Sie unterschreiben müssen. Das unterschriebene Formular ist dann durch die Dritte Person zusammen mit der formlosen Vollmacht und nach vorheriger Terminvereinbarung vorzulegen.

Zu jedem Termin sind folgende Dokumente mitzubringen:

Frist:

Nach dem Einzug haben Sie zwei Wochen Zeit für die Anmeldung.

Abmeldung Nebenwohnung

(Es entstehen keine Kosten)

Wann dürfen oder müssen Sie den Wohnsitz abmelden?

(bei Ihrem Hauptwohnsitz oder auch dort, wo Sie Ihre Nebenwohnung haben)

Es gibt zwei Möglichkeiten, warum Sie sich selbst darum kümmern müssen, Ihren Wohnsitz abzumelden:

  • Wohnungsaufgabe:
    Sie ziehen aus einer Wohnung aus, ohne danach in eine neue Nebenwohnung einzuziehen.
  • Umzug ins Ausland:
    Sie wandern aus und werden demnächst gar keinen Wohnsitz in Deutschland mehr haben.
     

Hinweis:

Die Gemeinde Weyarn führt ein automatisiertes Melderegister, somit kann von dem Ausfüllen des Abmeldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen Abmeldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.

Eine Abmeldung kann aber auch schriftlich oder elektronisch erfolgen. Der Nachweis der Identität der abmeldepflichtigen Person kann bei der elektronischen Abmeldung durch die Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und der Seriennummer des zuletzt im Melderegister gespeicherten Ausweises oder Passes (§ 3 Abs. 1 Nr. 17 Bundesmeldegesetz) erfolgen.
Teilen Sie der Meldebehörde ebenfalls die Zuzugsanschrift und den Staat mit, wenn Sie ins Ausland verziehen.

Bei schriftlicher Abmeldung legen Sie bitte ein Ausweisdokument in Kopie bei.
Bei elektronischer Abmeldung ist dies nicht erforderlich, soweit der Abmeldeschein vollständig und richtig ausgefüllt wurde.

Frist:

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Auszug erfolgen. Frühestmöglicher Zeitpunkt einer Abmeldung ins Ausland ist eine Woche vor dem Auszug.

Statuswechsel der Wohnung

(Es entstehen Ihnen keine Kosten)

Was ist ein Statuswechsel?

Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden, wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.

Hinweis:

Grundsätzlich muss der Statuswechsel persönlich vorgenommen werden.
Beantragen Sie daher entweder online oder telefonisch (08020/1887-17 o. -18) einen Termin.

Das nachfolgende Formular vorab auszufüllen, ist nur notwendig bzw. sinnvoll, wenn Sie nicht persönlich vorbeikommen können und für den Statuswechsel eine Dritte Person bevollmächtigt haben.

Folgendes ist dann zu beachten:
Es müssen die vollständigen Daten der umziehenden Person(en) eingegeben werden. Danach wird ein PDF-Formular erzeugt, welches Sie dann unterschreiben müssen.
Das unterschriebene Formular ist dann durch die Dritte Person zusammen mit der formlosen Vollmacht und nach vorheriger Terminvereinbarung vorzulegen.

Zu jedem Termin sind folgende Dokumente mitzubringen:

Frist: Nach Statuswechsel haben Sie zwei Wochen Zeit für die Änderung in der Gemeinde.

Übermittlungs- und Auskunftsperre

(Der Eintrag einer Übermittlungs- oder Auskunftssperre ist kostenlos)

Worum geht’s?

Der Gesetzgeber erlaubt die Weitergabe von personenbezogenen Daten für Auskunftszwecke an Dritte. Er gibt Ihnen aber auch die Möglichkeit, dieser Weitergabe zu widersprechen. Es gibt zwei Möglichkeiten der Weitergabe Ihrer gespeicherten Daten im Melderegister oder Teilen davon zu widersprechen. Folgende Anträge können online gestellt werden:

  • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG): Sie können ohne weitere Angaben von Gründen den dort aufgeführten Datenübermittlungen jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist unbefristet bzw. bis auf Widerruf gültig. Folgende Auskunftsarten werden unterschieden:

– Wahlwerbung (§ 50 Abs. 5 BMG)
– Alters- /Ehejubiläum (§ 50 Abs. 5 BMG)
– Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG)
– Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 BMG)
– Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG)

  • Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz (BMG): Sie können eine vollständige Auskunftssperre über Ihre gespeicherten Daten im Melderegister beantragen, sofern Sie hierfür entsprechende Gründe nachweisen können (z.B. Gefahr für Leib und Leben).

Was wird benötigt?

Übermittlungssperre:
Sie wählen einfach online aus, ob Sie ganz oder nur teilweise eine Übermittlungssperre einrichten möchten und geben Ihre persönlichen Daten an.
Nach Eingabe wird eine PDF-Datei generiert. Diese müssen Sie ausdrucken und unterschreiben.
Reichen Sie anschließend den vollständigen Antrag in der Gemeinde Weyarn ein.

Auskunftssperre:
Sie erstellen elektronisch eine ausführliche Stellungnahme, weshalb Sie eine Auskunftssperre eintragen möchten und geben Ihre persönlichen Daten an.
Bei der Antragsstellung wird ein PDF-Datei erzeugt. Dieses muss ausgedruckt und unterschrieben im Einwohneramt der Gemeinde Weyarn abgegeben werden. Zusätzlich sind entsprechende Nachweise beizulegen (z.B. Aktenzeichen Polizei, Schriftverkehr Anwalt usw…).


PDF zum Download:

Abmeldung ins Ausland

(Es entstehen keine Kosten)

Wann dürfen oder müssen Sie den Wohnsitz abmelden?

Umzug ins Ausland:
Sie wandern aus und werden demnächst gar keinen Wohnsitz in Deutschland mehr haben.

Hinweis:

Die Gemeinde Weyarn führt ein automatisiertes Melderegister, somit kann von dem Ausfüllen des Abmeldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit derselben bisherigen Wohnung können einen Abmeldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.

Eine Abmeldung kann aber auch schriftlich oder elektronisch erfolgen. Der Nachweis der Identität der abmeldepflichtigen Person kann bei der elektronischen Abmeldung durch die Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und der Seriennummer des zuletzt im Melderegister gespeicherten Ausweises oder Passes (§ 3 Abs. 1 Nr. 17 Bundesmeldegesetz) erfolgen.
Teilen Sie der Meldebehörde ebenfalls die Zuzugsanschrift und den Staat mit, wenn Sie ins Ausland verziehen.

Bei schriftlicher Abmeldung legen Sie bitte ein Ausweisdokument in Kopie bei.
Bei elektronischer Abmeldung ist dies nicht erforderlich, soweit der Abmeldeschein vollständig und richtig ausgefüllt wurde.

Frist:

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Auszug erfolgen. Frühestmöglicher Zeitpunkt einer Abmeldung ins Ausland ist eine Woche vor dem Auszug.

Bauamt

Bauen in Weyarn

KU Gemeindewerke

Wasserzähler ablesen

Hier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.

Abgabezeitraum:

15.12.2022 – 28.02.2023

Mit der Ablesekarte erhalten Sie von der Gemeinde einen Benutzernamen und ein Passwort. Damit loggen Sie sich im Serviceportal ein um Ihre Daten einzugeben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Evi Andre, Tel.: 08020 / 1887-14, EMail andre@weyarn.de

Passamt

Reisepass

Passabfrage

(Diese Abfrage ist kostenlos)

Ist Ihr Personalausweis oder Pass noch in Bearbeitung oder liegt er abholbereit vor?

Ob Ihr Ausweis oder Pass noch in Bearbeitung ist, oder abholbereit vorliegt, erfahren Sie über die Passabfrage.

Was wird benötigt?

Bei der Statusabfrage wird die Nummer des Ausweisdokumentes abgefragt. Diese Angaben entnehmen Sie der Quittung, welche Ihnen bei der Antragstellung ausgehändigt wurde. Eine gesonderte Registrierung ist nicht notwendig.

Gewerbeamt

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Worum geht’s?

Mit diesem Online-Antrag können Sie, bei Vorliegen eines besonderen Grundes (z.B. Krankheit), eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Liegt kein Grund vor, so ist die Antragstellung persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen.
Bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein „gewerberechtliches Führungszeugnis“, aus dem hervorgeht, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Die Auskunft kann z.B. zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt werden, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) genehmigt wird.

Was wird benötigt?

Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden. Außerdem muss der Verhinderungsgrund und der Zweck der Ausstellung angegeben werden.

Was kostet die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister?

Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 Euro und wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.

Gewerbeanzeige

Abmeldung / Anmeldung / Ummeldung

siehe Gewerbe.Buergerdienste-Online.de – Gewerbeanzeige

 

Kostenloser Gewerbeeintrag

auf der Weyarner Homepage

Wir möchten die Suche nach Firmen aus der Gemeinde vereinfachen und zugleich eine Werbemöglichkeit für ortsansässige Gewerbetreibende bieten. Wollen Sie Ihre Firma ebenfalls auf den Gewerbeseiten der Gemeinde kostenlos eintragen lassen?

-> hier gehts zum Eintragsformular

Steuern & Finanzen

Antrag SEPA-Lastschriftmandat

Hier können Sie der Gemeinde Weyarn oder dem KU Gemeindewerke Weyarn ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug von Steuern, Gebühren und Beiträgen erteilen.

Was ist ein SEPA-Mandat?

Mit einem SEPA-Mandat ermächtigen Sie die Gemeinde Weyarn oder das KU Gemeindewerke Weyarn, wiederkehrend Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.

Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Dies zieht allerdings Rücklastschriftgebühren nach sich die weiterverrechnet werden.

Wir benötigen Ihre persönliche Unterschrift.

Bitte senden Sie den Vordruck ausschließlich per Brief zurück, eine Erteilung per Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich, da Ihre Unterschrift im Original vorliegen muss.

Oder handschriftlich als PDF:

An- bzw. Abmeldung zur Hundesteuer

Nach § 11 unserer Hundesteuer-Satzung „ist das Halten eines über 4 Monate alten Hundes unverzüglich der Gemeinde Weyarn zu melden“. Nach unserer Erfahrung wird das manchmal vergessen. Das gleiche gilt natürlich auch für die Neuankömmlinge aus Tierheimen, dem Tierschutz, sonstigen Quellen oder wenn Sie mit Ihrem Hund neu zugezogen sind. Bitte melden Sie Ihren Hund bei uns an. 

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Weyarn finden sie >>hier

 


Hundetoiletten

In der Gemeinde Weyarn gibt es einige Hundetoiletten an denen Sie die Möglichkeit haben Ihre Hundekottüten zu entsorgen und neue zu erhalten. Auf Google-Maps gibt es hierzu einen Lageplan der Hundetoiletten:

Wahlamt

Wahlschein

wird mitgeteilt

Wahl – Statistik

wird mitgeteilt

Bewerbung als Wahlhelfer

Sie möchten Sich gerne bei der nächsten Wahl engagieren?

Weitere Informationen erteilt…

Einwohnermeldeamt
Tel: 08020/1887-18
Fax: 08020/1887-20
Mail: ewo@weyarn.de

Steueramt – Frau Andre
Tel: 08020/1887-14
Fax: 08020/1887-20
Mail: andre@weyarn.de

Kasse – Herr Weidl
Tel: 08020/1887-21
Fax: 08020/1887-20
Mail: kasse@weyarn.de

Wahlamt – Herr Hort
Tel: 08020/1887-16
Fax: 08020/1887-20
Mail: hort@weyarn.de