Standesamtswesen der Gemeinde Weyarn
Die Gemeinde Weyarn hat die Aufgaben des gemeindlichen Standesamts der Marktgemeinde Holzkirchen übertragen.
Das Standesamt Weyarn hat infolgedessen seinen Sitz im Holzkirchner Rathaus.
Die Standesamts-Urkunden erhalten dort das Weyarner Dienstsiegel.
Anschrift:
Standesamt
Marktplatz 2
83607 Holzkirchen
Telefon: 08024 642-110 / 642-112
Fax: 08024 642-710 / 642-712
E-Mail: standesamt@holzkirchen.de
Link zu
Geburt – Heiraten – Sterbefall – Beurkundung
Geburtsanzeige
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Anzeigepflichtig sind die Krankenhäuser oder sonstige Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, oder jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Für Hausgeburten in Weyarn ist das Standesamt (mit Sitz in der Marktgemeinde Holzkirchen) zu kontaktieren.
Heiraten in der Gemeinde Weyarn
Damit Ihre Hochzeit ein unvergesslich schönes Erlebnis wird, möchte das Standesamt (mit Sitz in der Marktgemeinde Holzkirchen) Ihnen folgende Informationen an die Hand geben.
Unterlagen und Anmeldung
Grundsätzlich ist zur Anmeldung der Eheschließung Ihre persönliche Anwesenheit bei der Standesamtsverwaltung mit Sitz in Holzkirchen erforderlich. Am besten vereinbaren Sie mit der Standesamtsverwaltung telefonisch (TelNr. 08024 / 642-110) vorab einen Termin und nehmen sich für diesen ausreichend Zeit, um sich umfassend informieren zu können.
Informieren Sie sich frühzeitig bei der Standesamtsverwaltung über die notwendigen Unterlagen. Insbesondere bei Eheschließungen mit ausländischen Staatsangehörigen sind häufig weitere Dokumente notwendig, die Beschaffung der Unterlagen kann mit einem größeren Zeitaufwand verbunden sein.
Was brauchen Sie?
a) bei ledigen deutschen Personen:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (beim Geburtsstandesamt erhältlich)
- Aufenthaltsbescheinigung (bei dem Meldeamt erhältlich, wo der Hauptwohnsitz ist, gegebenenfalls auch bei Nebenwohnsitz)
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über Doktor- oder Magistertitel (mit entsprechender Urkunde)
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch von gemeinsamen Kindern (beim Geburtsstandesamt des Kindes erhältlich)
b) bei geschiedenen oder verwitweten deutschen Personen:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe (bei dem Standesamt erhältlich, wo letzte Ehe geschlossen wurde)
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (beim Geburtsstandesamt erhältlich)
- Aufenthaltsbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
Die Unterlagen sollten jeweils nicht älter als ein halbes Jahr sein!
c) Bei ausländischer Beteiligung sollte rechtzeitig mit dem Standesbeamten Rücksprache gehalten werden, da die erforderlichen Unterlagen von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. (siehe oben)
Trauungsräume in Weyarn
Trauungen können in Holzkirchen und in Weyarn stattfinden.
Trauungsräumlichkeiten in Weyarn:
- Bürgergewölbe (max. 80 – 100 Personen)
- Bürgermeisterzimmer im Rathaus, hier (max 8 – 10 Personen)
- Barocker Sitzungssaal im Rathaus (max. 80 – 100 Personen)
Informationen zu den Trauungsräumen in Weyarn
Eine frühzeitige Absprache über die Reservierung des Trauungsraumes ist erforderlich. Behindertengerecht und ebenerdig ist das Bürgergewölbe. Im anliegenden Klostercafe können ggf. vor und nach der Trauung auch Dienstleistungen im Bürgergewölbe vereinbart werden.
Andere Trauungsorte, wie z.B. unter freiem Himmel oder in privaten Wohnungsräumen, sind nicht zulässig.
Trauungszeiten/Trauungsbeamte in Weyarn
Trauungen in Weyarn werden vom Ersten Bürgermeister der Gemeinde Weyarn, Herrn Wöhr, oder dem Zweiten Bürgermeister Dr. Franz Demmelmeier durchgeführt. In Weyarn finden die Trauungen nur nach individueller Terminabsprache mit dem Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter statt (Tel.: 08020/1887-24 bzw. 08020/1887-0). Termine außerhalb der amtlichen Bürozeiten in Weyarn, insbesondere an Samstagen, werden grundsätzlich nur für Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde Weyarn oder wenn z.B. die Eltern in Weyarn wohnhaft sind, vereinbart. Eheschließungen an Sonn- und Feiertagen werden nicht durchgeführt.
Trauungen im Standesamt Holzkirchen
Die Zeiten und Modalitäten für Trauungen unmittelbar im Standesamt in Holzkirchen finden Sie hier.
Allgemeines für Trauungen in Weyarn
- Film- und Tonaufnahmen für private Zwecke sind grundsätzlich in Absprache mit dem jeweiligen Trauungsbeamten möglich. Bitte beauftragen Sie nur einen Fotografen. Veröffentlichungen ohne schriftliche Zustimmung der Trauungsbeamten sind untersagt.
- Die Gemeinde Weyarn spendiert jedem Brautpaar 2 Flaschen Sekt für den anschließenden Empfang. Mehrbedarf ist anzumelden oder selbst zu veranlassen.
- Sollten Sie zur Dekoration der Trauungsräume über den gemeindlichen Schmuck hinaus Wünsche haben, so ist dies, nach Absprache mit der Gemeinde Weyarn, selbst zu organisieren.
- Auch angemessene Musikdarbietungen sind in Absprache möglich. Bezüglich des Ablaufs ist mit dem Trauungsbeamten Kontakt aufzunehmen.
- Bitte verzichten Sie aus Sicherheits- und Reinigungsgründen auf das Werfen von Reis , Blumen oder Blütenblättern im gesamten Rathaus- und Trauzimmerbereich.
Weitere Information
Kurzcheckliste zur Heirat
Standesamtliche Beurkundungen
Für standesamtliche Beurkundungen und Urkundenkopien ist die Standesamtsverwaltung in Holzkirchen zu kontaktieren.
Zum Teil können Urkunden dort auch auf schriftliche Anforderung gegen Gebühr erstellt werden.
Sterbefälle
Für die Entgegennahme von Sterbefallanzeigen und die Beurkundung von Todesfällen ist das Standesamt (Standesamtverwaltung mit Sitz in Holzkirchen) zuständig.
In der Regel erledigt das Bestattungsunternehmen allerdings sämtliche amtliche Formalitäten für die Hinterbliebenen.